Am kommenden Montag wird der Europäische Gerichtshof darüber befinden, ob Bargeld noch Bargeld ist, das heißt, ob Euro-Banknoten und Münzen wirklich – wie es im Lissabon-Vertrag steht – „das einzige gesetzliche Zahlungsmittel“ sind und insofern auch von den Rundfunkanstalten zur Bezahlung der Rundfunkgebühr angenommen werden müssen.
Carlos A. Gebauer spricht mit Burkhard Müller-Ullrich über die rechtsphilosophischen Hintergründe des von ihm im Auftrag des Handelsblatt-Redakteurs Norbert Häring geführten Prozesses.
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