Dr. Klaus-Peter Krause, Geldpolitik, Rechtsstaat

Fragen zur Verfassungswidrigkeit der EZB-Anleihenkäufe – Haben die Verfassungsschützer je davor gewarnt? – Nach Prüffall, Verdachtsfall, Beobachtungsfall nun der Tatfall? – Wer für den Verfassungsschutzbericht nun ebenfalls fällig wäre – Was ist, wenn der EZB nicht gelingt, was das Gericht von ihr verlangt?

 

Nun wissen wir es auch aus höchstrichterlichem Mund: Die Anleihenkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) verstoßen gegen das deutsche Grundgesetz, sind also verfassungswidrig, jedenfalls teilweise. Aber auch teilweise ist schlimm genug; Verstoß ist Verstoß. Doch hat mit den Käufen nicht nur die EZB verfassungswidrig gehandelt. Auch Bundesregierung und Bundestag haben die Grundrechte ihrer Bürger verletzt, weil sie gegenüber dem EZB-Anleihekäufen tatenlos geblieben sind. Das Gericht rügt sie, sie seien ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag nicht nachgekommen, die Beschlüsse des EZB-Rats auf ihre Rechtlichkeit hin zu überprüfen – verfassungswidriges Handeln also durch Nichtstun. Muss bei so viel verfassungswidrigem Handeln nicht der Verfassungsschutz aktiv werden?

 

Nach Prüffall, Verdachtsfall, Beobachtungsfall nun der Tatfall?

Diese Frage drängte sich allsogleich einem Freund auf. In der Tat: Wo bleibt der Verfassungsschutz? Was tut denn er nun? Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll doch über verfassungsfeindliche Bestrebungen und Entwicklungen informieren. Damit ist es doch sonst recht schnell zur Stelle. Aber hat es je vor den EZB-Anleihenkäufen als verfassungswidrige Umtriebe gewarnt? Hat es sie je als „Prüffall“, als „Verdachtsfall“ oder gar als „Beobachtungsfall“ ins Visier genommen. Vernommen hat man davon nichts. Nun aber haben ihm die drei Kläger und das Bundesverfassungsgericht diese Arbeit abgenommen, und zu den drei Kategorien Prüffall, Verdachtsfall, Beobachtungsfall kommt jetzt eine vierte: der Tatfall.

 

Wer für den Verfassungsschutzbericht nun ebenfalls fällig wäre

Mal sehen, ob die drei Institutionen als „Tatfall“ im nächsten Verfassungsschutzbericht auftauchen oder etwa nur als „Prüffall“. Verfassungswidriges Handeln ist immerhin staatsgefährdend, jedenfalls tendenziell. Eben davor soll das Verfassungsschutzamt den Staat (und uns) schützen. Wäre Verfassungswidriges nicht staatsgefährdend, bräuchten wir dieses Amt nicht. Folglich gehören EZB, Bundesregierung und Bundestag in den Jahresbericht als staatsgefährdend hinein. Und was ist mit jenen Altparteien, die die Bundesregierung tragen und daher für die Tatenlosigkeit gegenüber den EZB-Anleihenkäufen mitverantwortlich sind? Sind die für den Bericht nicht ebenso fällig?

 

Was ist, wenn der EZB nicht gelingt, was das Gericht von ihr verlang?

Beendet ohnehin ist das EZB-Treiben mit den Anleihekäufen noch immer nicht. Wenn der EZB-Rat in­ner­halb von drei Mo­na­ten nachvollziehbar dar­le­gt, dass die Ent­schei­dung für An­lei­hen­käu­fe „ver­hält­nis­mä­ßig“ ge­we­sen ist, darf die Deutsche Bundesbank wieder daran mitwirken, die EZB-Beschlüsse zu den Anleihenkäufen zu vollziehen, bis dahin nicht mehr. Außerdem verlangen die Verfassungsrichter von der EZB, die po­si­ti­ven Wir­kun­gen der Käufe mit deren mög­li­chen ne­ga­ti­ven Fol­gen für die Spa­rer, Im­mo­bi­li­en­märk­te und die Sta­bi­li­tät des Ban­ken­wesens abzuwägen. Ferner soll die No­ten­bank einen Plan vor­le­gen, wie die ge­wal­ti­gen An­lei­hen­be­stän­de in den Bilanzen der Euro-Zentralbanken wie­der abgebaut werden können. Das alles mag einfalls- und wortreich gelingen. Aber was ist, wenn nicht? Gespannt erwarten wir den nächsten Verfassungsschutzbericht.

 

Ein Nachtrag vom 7. Mai 2020: Für Deutschland weit schlimmer noch als die („nur“ finanziellen) Folgen der EZB-Anleihenkäufe ist das unübersehbar beabsichtigte Überfluten Deutschlands mit Muslimen und Schwarzafrikanern. Es ist nicht nur beabsichtigt, sondern vollzieht sich seit 2015 mit Merkels Politik, alle jene hereinzulassen, die sich dabei des Wortes „Asyl“ bedienen, mit unheimlicher Kraft. Derzeit findet es zwar versteckter und weniger auffällig statt, aber gleichwohl mit brutal gewollter Zwangsläufigkeit. Es läuft darauf hinaus, die autochthonen Deutschen zu einer Minderheit werden zu lassen, bis sie schließlich ganz verschwunden sind. Aus der auszumerzenden Nation der Deutschen soll eine Nation von Menschen aus aller Herren Länder werden, je ferner und gemischter die Herkunft umso erwünschter. Dieses Schicksal ist nicht nur für Deutschland allein vorgesehen, sondern auch für andere europäische Länder, aber für Deutschland besonders. Gelingt dies – und danach sieht es leider aus – wird diese „Umvolkung“ den Wohlstand in Deutschland schon auf dem Weg dahin schrittweise vernichten. Damit einher gehen im Lauf der Zeit massive Freiheitsbeschränkungen und die Abkehr von demokratischer Politik zu diktatorischer Gewalt. Das bedeutet folglich eine Abkehr vom Grundgesetz, also ein Verlassen der verfassungsmäßigen Ordnung. Eine solche Migrationspolitik, die zu dieser Folge führt und führen wird, steht nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes. Sie macht mit dieser Verfassung Schluss. Wo bleibt hier der Verfassungsschutz? Wann und wie warnt er vor dieser Entwicklung? Nur die politischen Extremisten linker und rechter Couleur ins Visier zu nehmen, sind dagegen fast Lapallien. Und wann landen diese verfassungswidrig agierenden Politiker vor Gericht? Schneller zwar ginge es, die Deutschen wählten sie ab. Aber ziemlich sicher ist, dass sie es nicht fertigbringen, weil sie gar nicht erkennen, was abläuft. Oder die Augen davor verschließen: Ist doch nur eine von diesen Verschwörungstheorien.

 

Ein Kommentar von Klaus Peter Krause.

Zuerst erschienen auf kpkrause.de und auf eigentümlich frei.

 

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